Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    1. Die Verträge Lieferungen. Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.

    2. Bedingungen unserer Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nach deren Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

    3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Katholischen Kirchenstiftung St. Ulrich.

  1. Angebote

    1. Die Angebote des Auftragnehmers gemäß seinen Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage ab deren Datum gebunden. Die in einem solchen Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

  1. Preise

    1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen neuesten Preislisten enthaltenen Preise gebunden. Die von uns genannten Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Pfarrzentrum St. Ulrich Unterschleißheim, Im Klosterfeld 14, exklusive Verpackung, Fracht und Versicherung, zuzüglich des am Tage der Lieferung gültigen MwSt-Satzes. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenvereinbarungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.

    2. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer bei Preisangaben bzw. Warenbezeichnungen dürfen wir nachträglich richtigstellen.

    3. Ist keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, erfolgt die Lieferung zu dem am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreis zzgl. Mwst.

  1. Abholung und Lieferung

    1. Die Ware wird zur Selbstabholung im Pfarrzentrum St. Ulrich innerhalb der jeweiligen Öfnnungszeiten des Eine-Welt-Ladens bestellt. Auf Verlangen des Auftraggebers und ab einem in dern Lieferbedingungen genannten Mindestbestellwert kann vereinbart werden, dass die Ware innerhalb Unterschleißheims nach Hause geliefert wird.

    2. Die Ware wird unverpackt zur Abholung bereitgestellt und bei Lieferung in handelsüblicher Weise verpackt.

    3. Es erfolgt keine Lieferung außerhalb von Unterschleißheim. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich für jeden Auftraggeber nur an eine Lieferadresse.

  1. Liefer- und Leistungsfrist

    1. Die Lieferfrist beträgt 8 Kalendertage nach Auftragseingang. Erfolgt eine Lieferung vor dem Ablauf der Lieferfrist, so begründet dieser Umstand keinen Anspruch seitens des Auftraggebers auf eine verkürzte Lieferzeit bei weiteren Aufträgen.

    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen, behördliche Anordnungen, Einbruch und/oder Diebstahl der schriftlichen Vorlagen sowie Betriebsunfall und Krankheitsfälle, auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten auftreten - hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung eines Vertrags für den Auftraggeber oder für den Auftragnehmer unzumutbar, so kann jeder Teil vom Vertrag zurücktreten.

    3. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

    4. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Branchenübliche Lieferabweichungen der abgeschlossenen Mengen sind zulässig.

  1. Versand und Gefahrenübergang

    1. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Auftraggebers. Die Ware wird von dem Auftragnehmer so verpackt, dass auf dem Transportweg kein direkter Zugriff auf die Ware möglich ist. Verlust oder Beschädigung auf dem Transport sind vom Empfänger beim jeweiligen Frachtführer zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung schriftlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen den Frachtführer nicht erlischt. Der Auftraggeber hat die Tatsache der Beschädigung dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen uns gegenüber nicht zur Abnahmeverweigerung.

    2. Liefern wir durch Spediteur oder Post, so geht die Gefahr für die Ware mit ihrer Übergabe an die genannten Frachtführer auf den Kunden über. Bei Selbstabholung geht die Gefahr über, wenn wir die Ware dem Kunden übergeben. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

  2. Gewährleistung

    1. Der Auftraggeber hat die empfangenen Waren oder Leistungen unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes.

    2. Berechtigte Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder durch angemessene Gutschrift.

    3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, wenn durch diese der Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Waren nur unwesentlich oder zumutbar gemindert werden, oder wenn die Abweichungen innerhalb der nach allgemeinem Handelsbrauch zulässigen bzw. üblichen Toleranzen liegen. Bei handwerklich gefertigten Materialien sind Abweichungen von den vorgestellten Mustern zwangsläufig und können von daher nicht zu Mängelrügen herangezogen werden.

    4. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

    5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

    6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

  1. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

    2. Alle Forderungen aus der Wiederveräußerung gelten als an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen.

  1. Zahlung

    1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers sofort bei Abholung und Lieferung ohne jeglichen Abzug zahlbar in bar.

    2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Auftragnehmer behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.

    3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

    4. Wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Auftragnehmer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

    5. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

    1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse sind die Büroräume des Auftragnehmers in 85716 Unterschleißheim.

    2. Mit dem Zustandekommen des Vertrags wird das für den Firmensitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Für Auftraggeber, die eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nicht treffen können, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

  2. Datenschutz
    Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten und zu speichern.

 

Katholische Kirchenstiftung St. Ulrich
Eine-Welt-Laden
Im Klosterfeld 14
85716 Unterschleißheim
Vertreten durch:
Pfarrer Johannes Streitberger
E-Mail:
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Web:
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Umsatzsteuer:
Gemäß §19 UStG weisen wir auf unseren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.